Bürgerinfo zum Thema Vogelgrippe (Stand: 2006)
Das Vogelgrippe-Virus ist auch in Baden-Württemberg nachgewiesen worden. Bei einer Tafelente in Überlingen am Bodensee wurde der Erreger H5N1 Typ Asia nun nachgewiesen, so das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart. Das haben die letzten Analysen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Ostseeinsel Riems ergeben.
Wenn Sie keine toten Vögel anfassen, besteht derzeit auch keine Gefahr für die Gesundheit!!
Was können bzw. sollen Sie tun wenn Sie einen toten Vogel finden:
Wenn zum Beispiel beim Spaziergang oder im Garten ein toter Singvogel gefunden wird, so kann man ihn mit einer Plastiktüte aufnehmen, diese umkrempeln das Tier damit umwickeln und in der Mülltonne entsorgen. Von Singvögeln geht, nach bisherigem Erkenntnisstand, kein besonderes Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe aus.
Anderst ist dies bei größeren Vögeln, wie z.B. Gänsen, Schwänen, Enten oder Greifvögeln. Den Fund dieser Tiere sollte man nach Möglichkeit dem zuständigen Veterinäramt oder der Polizei melden, damit die Beseitigung oder die Untersuchung auf hochpathogenes Virus H5N1 eingeleitet werden kann.
Kann ich Wildvögel wie Enten und Schwäne noch füttern oder mein Vogelhäuschen aufbauen?
Es gibt viele Gründe, die dagegen sprechen, Enten und Schwäne zu füttern. Zum einen wird das Wasser in kleineren Gewässern durch den Eintrag von Nährstoffen schnell verschmutzt und die Tiere verlernen, sich selber um ihr Futter zu kümmern. Zum anderen sollten aufgrund der unklaren Verbreitungswege des Vogelgrippevirus ab sofort Enten und Schwäne in Parks und Grünanlagen nicht mehr gefüttert werden. Die Tiere könnten sich durch Verunreinigungen des Futters untereinander anstecken. Auch die Winterfütterung der Vögel sollte eingeschränkt und nur in langen Frost- und Schneeperioden erfolgen. Vögel die hier fressen, können bei schlecht gepflegten Futterstellen ebenfalls an verunreinigtem Futter erkranken.
Weitere Info unter:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ministerium für Ernährung und Ländlicher Raum Baden Württemberg
Rufnummern:
Kreisveterinäramt Biberach: 07351 / 52-181
Polizei: 110
Beratungs-Hotline:
Auch die Bundesregierung hat eine Beratungs-Hotline eingerichtet. Besorgte Bürger und Geflügelhalter können täglich von 9-17 Uhr ihre Fragen an Experten richten. Die Hotline der Bundesregierung ist erreichbar unterTel: 01888-529-4601, -4602, -4603, 4604, - 4605, -4606, -4607, -4608, -4609
Vor Telefonbetrügern im Zusammenhang mit der Vogelgrippe hat das Landeskriminalamt Niedersachsen gewarnt. Die Anbieter werben im Internet für eine angebliche «Vogelgrippe Notrufline», die angerufen werden solle, um den Notruf zu entlasten. Für Anrufe unter der Nummer 09005-99-99-434 würden Kosten von 1,99 Euro pro Minute fällig, seriöse Informationen seien dort nicht erhältlich, teilte das LKA mit. Die Polizei ermittle gegen die unbekannten Anbieter.
Bericht: Ch. Müller
